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Impressumspflicht in E-Mails

E-Mails oder auch Faxe, welche einen Geschäftsbrief wie ein Angebot, Anfrage, Bestellung, etc. ersetzen, müssen seit 01.01.2007 laut dem “Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” bestimmte Pflichtangaben enthalten.

Diese Angaben richten sich nach der Rechstform des Unternehmens, sind aber z.B.
  • Firmenanschrift
  • Rechtsform
  • Geschäftsführer
  • Handeslregistereintrag
  • Registergericht
  • etc.
Das fehlen dieser Informationen können ein Zwansgeld von bis zu 5000€ kosten.