Impressumspflicht in E-Mails
E-Mails oder auch Faxe, welche einen Geschäftsbrief wie ein Angebot, Anfrage, Bestellung, etc. ersetzen, müssen seit 01.01.2007 laut dem “
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister” bestimmte Pflichtangaben enthalten.
Diese Angaben richten sich nach der Rechstform des Unternehmens, sind aber z.B.
- Firmenanschrift
- Rechtsform
- Geschäftsführer
- Handeslregistereintrag
- Registergericht
- etc.
Das fehlen dieser Informationen können ein Zwansgeld von bis zu 5000€ kosten.